Sehordnungen

Die Rationalität immersiven und explorativen Bildgebrauchs am Beispiel von Stereoskopie und Bildcluster/Hyperimage

Die Aufnahme zeigt eine Gesellschaft, die sich durch Stereoskope Stereoskopien anschaut. Foto Charles Gaudin, 1860, Quelle: Rijksmuseum Amsterdam, Lizenz: public domain

Die Vielgestalt der Seherfahrungen, die historische und gegenwärtige Bildmedientechniken ihren Zeitgenossen ermöglichen, und die Vielzahl der resultierenden gesellschaftlichen Bildpraktiken ziehen die grundlagentheoretische Frage nach den „kognitiven Möglichkeiten des Bildes“ (Boehm) nach sich. Im Rahmen des Projekts werden diese Möglichkeiten nicht im engeren Fokus auf die immanente Ordnung von Bildern untersucht, sondern in einem weiteren Fokus auf den Aufbau und die Funktionsweise soziokultureller Sehordnungen. Anhand kontrastiv ausgewählter Fallbeispiele u.a. zum wissenschaftlichen, didaktischen und biographischen Gebrauch von Bildtechniken der Stereoskopie (immersives Sehen) und des Bildclusters/Hyperimages (exploratives Sehen) wird die Abhängigkeit bildbezogener „Erlebnis- bzw. Erkenntnisstile“ (Schütz) von jeweiligen Bildmedientechniken und Wissenshintergründen (Sehordnungen) rekonstruiert.

Der für die Projektanlage grundlegende theoretische Rahmen ergibt sich aus einer Reihe aufeinander aufbauender philosophisch-anthropologischer, phänomenologischer, bildwissenschaftlicher, medientheoretischer und wissenssoziologischer Grundannahmen. Wir gehen u.a. mit Max Imdahl davon aus, dass Bilder nicht nur Gegenstände des Sehens sind, sondern zugleich auch eine „Organisationsform“ desselben; mit Ludwik Fleck und Erving Goffman gehen wir ferner davon aus, dass die situative Bezugnahme auf ein Bild immer auch durch transsituative Wissensbestände, Handlungsroutinen und Regelwerke gerahmt wird. „Sehordnung“ meint in diesem Sinne die Gesamtheit und das Zusammenspiel jeweiliger Bilddarstellungen, ihrer medialen Beschaffenheit bzw. medialen Umgebung (Displays, Optiken, Räume) sowie diejenigen Wissensbestände, Handlungsroutinen und Regelwerke, die den Gebrauch der jeweiligen Bildmedientechniken strukturieren.

Im Rahmen der empirischen Analyse maximal kontrastiv ausgewählter Fallbeispiele wird dementsprechend untersucht, welche Formen der kognitiven Bezugnahme auf jeweilige Bilddarstellungen durch die entsprechenden immersiven und explorativen Bildtechniken und Medienkulturen möglich bzw. strukturell prädiziert werden. Analytische Dimensionen sind hierbei u.a. die je spezifische Form der Spontaneität, der Epoché, der Zeitlichkeit und der Sozialität. Das Sample der Fallbeispiele ist insgesamt so angelegt, dass ein möglichst breites Spektrum derjenigen kognitiven Möglichkeiten kenntlich wird, die sich aus den immersiven und explorativen Bildmedientechniken der Stereoskopie und des Bildclusters ergeben und die den Gebrauch dieser Bildmedientechniken in unterschiedlichsten Handlungszusammenhängen – sozial- bzw. kulturwissenschaftlich gesehen – rational werden lassen.

In seiner theoretischen und empirischen Anlage leistet das Projekt insgesamt einen empirisch fundierten Beitrag zum theoretischen Verständnis der gesellschaftlichen Ausdifferenzierung und der Rationalität bildmedialer Sehordnungen – mithin zur Weiterentwicklung des „ikonischen Erkenntnismodells“ (gefördert von der Fritz Thyssen Stiftung).

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